Rechtsprechung
BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1, §§ 27, 55 Abs. 4; SLV § 40
Ablösung von der Ausbildung; Flugsicherungskontrolldienst; Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Offizierlehrgang Militärfachlicher Dienst; Rückführung in die frühere Laufbahn; Wechsel der Ausbildungs- und Verwendungsreihe - rechtsprechung-im-internet.de
Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 27 SG, § 55 Abs 4 SG, § 40 SLV
- Wolters Kluwer
Wechsel in eine andere Ausbildungsreihe und Verwendungsreihe als Anspruch eines Soldaten während der Anwärterausbildung; Entlassung eines Offizieranwärters mangels Eignung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Wechsel der Ausbildungs- und Verwendungsreihe; Flugsicherungskontrolldienst; Ablösung von der Ausbildung; Offizierlehrgang Militärfachlicher Dienst; Rückführung in die frühere Laufbahn
- rechtsportal.de
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Wechsel der Ausbildungs- und Verwendungsreihe; Flugsicherungskontrolldienst; Ablösung von der Ausbildung; Offizierlehrgang Militärfachlicher Dienst; Rückführung in die frühere Laufbahn
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
aa) Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten, die als Laufbahnaufstieg dem Grundsatz der Bestenauslese unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28), beruht auf § 27 Abs. 1 SG i.V.m. mit §§ 3 und 40 SLV. - BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04
Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.
Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat den ihm dabei zukommenden Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 WB 43.96 - S. 6 und vom 6. April 2005 - 1 WB 53.04 - juris Rn. 4) nicht überschritten. - BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18
Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Der Senat lässt offen, ob die gegen die Ankündigung der Rückführung gerichtete Beschwerde ohne Weiteres die spätere Rückführung selbst erfasst oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 16 m.w.N.).
- BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19
Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Das so ausgestaltete und konsequent umgesetzte Zulassungs- und Ausbildungssystem ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 25). - BVerwG, 03.02.1989 - 6 C 44.85
Sanitätsoffizier-Anwärter - Laufbahngruppe - Offiziere des Sanitätsdienstes - …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Dies war ausreichend, weil sie schon als Anwärterin der Feldwebellaufbahn, auf die sie sich vorbereitete, angehörte (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 6 C 44.85 - juris Rn. 21). - BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18
Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer; …
Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Die Zuordnung zu einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe stellt wegen ihrer maßgeblich vorprägenden Bedeutung für künftige Verwendungsentscheidungen nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) dar (zuletzt bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 102 Rn. 10 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 8.23 Die Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portepee stellt eine truppendienstliche Maßnahme des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die der Antragsteller mit dem korrekt formulierten Aufhebungsantrag anfechten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Rn. 20).
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat den ihm dabei zukommenden Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2022 Nr. 9 Rn. 32 m. w. N.) nicht überschritten.
- BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
aaa) Hierbei ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. einem konkreten Werdegang erfolgt und der Leistungsvergleich unter den Kandidaten derselben Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. desselben Werdeganges vorgenommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Buchholz 449.2 SLV 2002 Nr. 9 Rn. 25 f. …und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das …
bb) Hiernach ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Werdegangskennung der Luftwaffe erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - juris Rn. 25 f.). - BVerwG, 29.04.2021 - 1 WB 34.20
Antrag betreffend den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des …
- BVerwG, 26.03.2021 - 1 W-VR 1.21
Vorläufiger Rechtsschutz für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
bb) Hiernach ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Werdegangskennung der Luftwaffe erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Rn. 25 f.).